Ausgangssituation Ziel 2. Projektphase Vorgaben weitere Informationen
Kurzdokumentation zum Modellvorhaben (pdf) 1MB
Bis zu 80% des heutigen Energiebedarfs eines Bestandsgebäudes könnten durch
energetische Modernisierungsmaßnahmen und den Einsatz erprobter Techniken
eingespart werden. In den nächsten 20 Jahren werden schätzungsweise an 50% des
Wohnungsbestandes Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Um die enormen Einsparpotenziale zu mobilisieren, hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Modellvorhaben "Niedrigenergiehaus im Bestand" initiiert. Ziel ist es, innovative technische Standards praktisch zu erproben, um wirtschaftlich tragfähige Empfehlungen für die Sanierungswege der Zukunft abzuleiten. Denn das hohe Energieeinsparpotenzial ist nur nutzbar, wenn die möglichen Maßnahmen wie – sehr gute Wärmedämmung, kontrollierte Wohnungslüftung, Einbau moderner Fenster und Einsatz von Brennwerttechnik bei fossilen Energieträgern sowie regenerativer Energien – sinnvoll miteinander kombiniert werden.
Im Mai 2005 startete die dena die 2. Projektphase des Modellvorhabens
„Niedrigenergiehaus im Bestand“. Bewerben konnten sich Eigentümer von
Wohnbestandsimmobilien, die vor 1979 errichtet wurden. Die teilnehmenden
Projekte werden mit zinsgünstigen Darlehen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
und einer Modellförderung der KfW gefördert. Regionale Partner mit kompetenten
Beratern und Planungshilfen unterstützen die Teilnehmer. Insgesamt wurden 110
Sanierungsvorhaben (u. a. 10 im Freistaat Sachsen) für die 2. Projektphase
aufgenommen.
Welche energetischen und technischen Vorgaben müssen nach der Sanierung erreicht werden?
Level A - anspruchsvoller energetischer Standard:
Jahres-Primärenergiebedarf (QP) 30% unter EnEV
Transmissionswärmeverlust (HT') 35% unter EnEV
Level B - besonders innovativer Standard:
Jahres-Primärenergiebedarf (QP) 50% unter EnEV
Transmissionswärmeverlust (HT') 55% unter EnEV
Anträge auf Level B werden vor Aufnahme von begleitendem Arbeitskreis begutachtet.
Ventilatorgestützte Lüftung (mind. mechanische Abluftanlage) ist bei Level A und B obligatorisch.
Bei Sanierungsvorhaben, die Auflagen des Denkmalschutzes erfüllen müssen, können im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Anforderungen zugelassen werden.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Kurzdokumentation zum Modellvorhaben (pdf) 1MB
weitere Informationen zum Modellvorhaben erhalten Sie unter:
www.deutsche-energie-agentur.de
© 2006 Matthias Taube, Chemnitz